Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Ist Ihr Gebäude sparsam im Verbrauch?

Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten

Von seinem Auto kennt jeder den Energieverbrauch pro 100 km. Jeder weiß: Ein 5 Liter Auto ist gut und ein 15 Liter Auto ist schlecht. Beim Gebäude fehlt in der Regel der Vergleichsmaßstab. Um den Energieverbrauch vergleichbar zu machen, sind Energieausweise ein gutes Mittel. Ähnlich wie beim Auto wird unter standardisierten Rahmenbedingungen der Energieverbrauch ermittelt.

Gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) ist der Energieausweis Pflicht.
Er muss bei Neubauten, Neuvermietungen oder beim Verkauf des Gebäudes vorgelegt werden können.
Diese Pflicht besteht nicht nur für Wohngebäude sondern auch für Nichtwohngebäude (Büro- und Gewerbegebäude, kommunale Gebäude etc.)

Ob potentieller Käufer oder Mieter, jeder profitiert auf seine Weise vom Energieausweis.
Er sorgt für ein hohes Maß an Transparenz und erlaubt es, den Energiebedarf (Nebenkosten) von Gebäuden einfach miteinander zu vergleichen.

Der Energiebedarf wird durch ein standardisiertes Berechnungsverfahren gemäß EnEV ermittelt. Die einzelnen Bestandteile der Gebäudehülle (Wände, Decken, Fenster, Türen, Dachflächen etc.) und der Heiztechnik (Kessel, Speicher, Rohrleitungen, Pumpen etc.) werden differenziert erfasst und bewertet.

Vorteile von Bedarfsausweisen

  • Gebäudebewertung unabhängig vom Einfluss des Nutzers
  • Dezidierte Analyse der einzelnen Komponenten des Gebäudes
  • Gute Erkennung von Schwachstellen und Ableitung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung (Energieberatung)
  • Gute Anwendbarkeit auch bei fehlenden Energieabrechnungen oder nach energetischen Sanierungen

Erstellung nach dem witterungsbereinigten Energieverbrauch. Der Flächenbezug ist die Gebäudenutzfläche. Zur Ermittlung der Verbrauchswerte werden die letzten drei Verbrauchsperioden herangezogen.

Vorteile von Verbrauchsausweisen

  • Kostengünstige und schnelle Erstellung der Energieausweise
  • Gute Korrelation mit den tatsächlichen Verbrauchswerten
  • Einfaches Benchmarking zur Erkennung grundsätzlicher Einsparpotentiale gegenüber anderen Gebäuden gleicher Nutzung

Altbau

Der Verbrauchsausweis ist zulässig für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder für Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden. Darüberhinaus ist der Verbrauchsausweis auch dann für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten zulässig, wenn dieses Gebäude einen energetischen Stand aufweist, der mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.

Wenn keine Verbrauchsdaten zu Verfügung stehen, muss der Bedarfsausweis erstellt werden.

Bei Nichtwohngebäuden sind beide Arten des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientiert) zulässig. Bei fehlenden Verbrauchsdaten muss auch hier der Badarfsausweis erstellt werden.

Neubau

Beim Neubau wird immer ein "Bedarfsausweis" benötigt, da relevante Verbrauchsdaten nicht vorliegen können.