Energieeffizient Sanieren (Zuschussvariante)
Was wird gefördert?
Zuschuss zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dafür stehen verschiedene Varianten/Qualitäten zur Verfügung:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
Wer wird gefördert?
Nur für Eigentümer/Ersterwerber von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften.
Was wird gefördert?
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Zu beachten!
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
- Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen
- Sachverständiger beim KfW-Effizenzhaus 55 verbindlich vorgeschrieben
- Technische Mindestanforderungen müssen beachtet werden
- Die Maßnahmen müssen durch Baufachunternehmen ausgeführt werden
Tilgungszuschüsse:
- Zwischen 5.625 und 13.125 EURO je Wohneinheit möglich
Wichtiger Hinweis:
Folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden werden durch zusätzliche Zuschüsse gefördert: Baubegleitung, Ersatz von Nachtstromspeicherheizung, Optimierung der Wärmeverteilung
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.