Energieeffizient Sanieren (Kreditvariante)
Was wird gefördert?
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-/ Alten- und Pflegeheimen für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dafür stehen verschiedene Varianten/Qualitäten zur Verfügung.
KfW - Effizienzhaus:
Was wird gefördert?
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Wer wird gefördert?
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts).
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn
- Kredithöchstbetrag EUR 75.000 pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen
- Sachverständiger in einigen Varianten erforderlich (und notwendig!)
- Technische Mindestanforderungen müssen beachtet werden
- Tilgungszuschüsse bei KfW-Effizienzhäusern möglich
Tilgungszuschüsse:
- von 2,5 % bsi 12,5 % (1.875 € bis zu 9.375 € je WE) möglich!
Wichtiger Hinweis:
• Zuschussvariante: Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programm-Nr. 430) zur Verfügung.
• Folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden werden durch zusätzliche Zuschüsse gefördert: Baubegleitung, Abbau und fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen, Optimierung der Wärmeverteilung.
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.