Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Baubegleitung

EFH Rohbau

Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn eine Sanierung zum KfW - Effizienzhaus oder mehr als eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird.

Nachfolgend die "Kurzfassung" des KfW - Programms 431

Der Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen:

Was wird gefördert?

  • Erstellung eines Luftdichtigkeitskonzeptes bei Einbau oder Erneuerung einer Lüftungsanlage
  • Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner, bei Heizungserneuerung
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung
  • Baustellenbesichtigung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor dem Verschießen von Bekleidungen
  • Kontrolle und Begleitung bei Übergabe der Haustechnik, ggf. mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik, sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs

In welchem Umfang kann gefördert werden?

Für die Baubegleitung wird ein Zuschuss in Hähe von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 EURO pro Antragsteller und Investitionsvorhaben gewährt.

Liegen die Kosten der qualifizierten Baubegleitung über dem max. förderbaren Betrag von 8.000 EURO, so können diese Kosten in der Kredit- oder Zuschussvarinate des Programms "Energieeffizient Sanieren" mitfinanziert werden.

Stand: April 2010