Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Energieeffizient Sanieren (Zuschussvariante)

Was wird gefördert?

Zuschuss zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dafür stehen verschiedene Varianten/Qualitäten zur Verfügung:

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:

EFH Während der Sanierung

Wer wird gefördert?

Nur für Eigentümer/Ersterwerber von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften.

Was wird gefördert?

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

Zu beachten!

  • Antragstellung vor Vorhabensbeginn
  • Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen
  • Sachverständiger beim KfW-Effizenzhaus 55 verbindlich vorgeschrieben
  • Technische Mindestanforderungen müssen beachtet werden
  • Die Maßnahmen müssen durch Baufachunternehmen ausgeführt werden

Tilgungszuschüsse:

  • Zwischen 5.625 und 13.125 EURO je Wohneinheit möglich

Wichtiger Hinweis:

Folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden werden durch zusätzliche Zuschüsse gefördert: Baubegleitung, Ersatz von Nachtstromspeicherheizung, Optimierung der Wärmeverteilung

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.