Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Berechnung von Wärmebrücken

Wärmebrücken (WB) sind energetische Störstellen, über die mehr Energie entweicht als über die
ungestörten Bereiche. Bei den Berechnungen und Nachweisen müssen die Wärmebrücken
berücksichtigt werden. Hierzu sind drei Wege üblich:

Neubauvorhaben (KfW 60 Häuser) in Duisburg

  • Im ersten Fall, wenn über die Wärmebrücken keinerlei Kenntnisse vorliegen oder keine detaillierten Nachweise geführt werden sollen, schreibt der Gesetzgeber einen „Malus“ in Höhe von 0,1 W/m⊃2;K vor. Anmerkung: Das bedeutet, dass rein rechnerisch eine Wand mit einem U-Wert von 0,24 als Wand mit einem U-Wert von 0,34 angesetzt werden muss. Gleiches gilt für Fenster, Decken etc.
  • Im zweiten Fall schreibt der Gesetzgeber vor definierte Konstruktionsbeispiele zu verwenden oder für die verwendeten Konstruktionen die Gleichwertigkeit mit den Musterkonstruktionen nachzuweisen. Gelingt es die Gleichwertigkeitsnachweise lückenlos zu erstellen, beträgt der „Malus“ mit dem die Berechnungen beaufschlagt werden 0,05 W/m⊃2;K.
  • Im dritten und letzten Fall werden die Wärmebrücken detailliert berechnet und mit dem realen Beiwert berücksichtigt, der in der Regel deutlich niedriger ausfällt als es der Gesetzesgeber über die Malusregelungen vorgibt.

Sichtbarmachung von WB mit Hilfe der Thermografie

Im Ergebnis kann bei genauer Kenntnis der Wärmebrücken mit geringeren Zuschlägen gerechnet und das Gebäude damit günstiger bilanziert werden.
Zudem können eventuell günstigere (bessere) Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Beim Neubau können durch die niedrigeren Wärmebrückenzuschläge auch bei geringeren Dämmstärken die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Die Berechnung der Wärmebrücken erfolgt über spezielle Finiteelemente-Programme, mit denen die Detailkonstuktionen abgebildet und berechnet werden. Die berechneten Werte, die für einen Typ Wärmebrücke der jeweiligen Detailkonstruktion gültig sind, gehen dann mit Ihren charakteristischen Längen in die Gesamtrechnung ein, siehe unten.
Im Folgenden ist einmal die energetische Auswirkung der Nachweissituation in Abhängigkeit vom Wärmebrückenbeiwert dargestellt.

Wärmebrückenbeiwerte bei Neubauten

  Δ UWB [W/(m⊃2;K)] Reduzierung des Primärenergiebedarfes in [%]
Ohne Berücksichtigung 0,10 -
Gem. DIN 4108 Beiblatt 2 0,05 ca. 7
Detaillierte Berechnung 0,01 ca. 14

Von der Detailkonstruktion zum Wärmebrückenbeiwert


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