Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Effizienzhausberatung

Die Energieeinparverordnung schreibt für Neubauten heute bereits ein recht hohes Niveau für die Energieeffizienz vor. Für solche Bauherren, die über diesen gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandard hinausgehen, bietet die KfW ein Förderprogramm an. Diese besonders energieeffizienten Gebäude werden unter der Bezeichnung KfW-Effizienzhaus mit besonders zinsgünstigen Krediten (Zinssatz zurzeit ca. 1%) und teilweise auch Tilgungszuschüssen besonders gefördert.
Das KfW-Effizienzhaus definiert sich durch bestimmte Anforderung an die energetische Qualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust HT) und an die Gesamtenergieeffizienz (Primärenergiebedarf OP) des Gebäudes. Diese Anforderungen stehen in einem bestimmten Verhältnis zu den Mindeststandards, die die Energieeinsparverordnung für einen Neubau vorschreibt.
Die KfW definiert unterschiedliche Stufen des Effizienzhauses:

Effizienzhaus-Stufen Neubau nach EnEV KfW 70 KfW 55 KfW 40
HT [W/(m²K)] 100 % 85 % 70 % 55 %
QP[kWh/(m²a)] 100 % 70 % 55 % 40 %

Neubauten werden also erst ab dem Niveau eines Effizienzhauses 70 gefördert.

Bei der Förderung eines KfW-Effizienzhause verlangt die KfW eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen, bei den Effizienzhäuser 55 und 40 eine energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Bei der einfachen Baubegleitung übernimmt der Sachverständige folgende Aufgaben:

  • Ermittlung der energetischen Anforderungen an die Sanierungsmaßnahmen, um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Förderrichtlinien der KfW einzuhalten.
  • Erstellung der Sachverständigenbestätigung zum Kreditantrag an die KfW.
  • Durchführung von Kontrollbesuchen auf der Baustelle abhängig vom Sanierungsumfang.
  • Durchführung einer Abschlussbegehung
  • Bestätigung der korrekten Umsetzung gegenüber der KfW

Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.