Die-Energieberater.de - Ingenieur- & Sachverständigenbüro Dr.-Ing. Jörg Albert
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Energieaudit wird Pflicht!

Am 6. März 2015 hat auch der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Damit werden Energieaudits zur Pflicht.
Demnach müssen bis zum 05. Dezember 2015 alle Unternehmen die nicht unter die KMU Regelung fallen (bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. EURO Umsatz und bis 43 Mio. EURO Bilanzsumme) ein Energieaudit gemäß DIN EN16247-1 durchführen.
Von der Durchführung sind jedoch Unternehmen freigestellt, die:

  • ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
  • ein Umweltmanagementsystem (EMAS) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 schon eingeführt haben.

In der Folge sind Energieaudits dann alle vier Jahre von qualifizierten Experten unabhängig durchzuführen.
In der Norm DIN EN 16247-1, die im Oktober 2012 in deutscher Fassung veröffentlicht worden ist, werden die Anforderungen an ein Energieaudit beschrieben. Ziel ist es die Unternehmen in die Lage zu versetzten die Energieeffizienz zu verbessern, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Die wesentlichen Komponenten des Energieaudits sind:

Einleitender Kontakt und Auftaktbesprechung:

  • Festlegung des Auditumfangs und Austausch von ersten Informationen
  • Absprache der Themenschwerpunkte
  • Festlegung der Ansprechpartner und der Verantwortlichkeiten
  • Vorstellung unseres Tools zur Datenerfassung (u.a. Beleuchtung, RLT, Kälteanlagen, elektrische Antriebe, Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Druckluftversorgung etc.)

Datenerfassung:

  • Aufnahme der Gerätelisten
  • Aufnahme der Energieverbrauchsdaten

Datenauswertung:

  • Überprüfen der Vollständigkeit der Datenerhebung
  • Auswertung evtl. vorhandener Lstprofile
  • Berechnung von Energiekennzahlen
  • Auswertung der standortbezogenen Daten

Außeneinsatz / Begehungen:

  • Überprüfen der Vollständigkeit der Datenerhebung
  • Auswertung evtl. vorhandener Lstprofile
  • Berechnung von Energiekennzahlen
  • Auswertung der standortbezogenen Daten

Messungen:

  • Duchführung von Messungen durch geeignete Fachkräfte
  • Auslesen der aufgenommenen Messdaten
  • Erste Auswertung der Messdaten

Analyse der Messdaten und Berichterstellung:

  • Auswerten der aufgenommenen Daten
  • Erarbeitung vom Maßnahmenvorschlägen zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Abschätzung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich der zu erzielenden Einsparpotentiale und der Investitionskosten
  • Priorisierung der Maßnahmen anhand der Wirtschaftlichkeit
  • Erstellung eines Energieauditberichtes gemäß DIN EN 16247-1

Abschlussbesprechung:

  • Präsentation des Energieauditberichtes
  • Darstellung der erkannten Schwachpunkte
  • Abschätzung / Berechnung der Wirtschaftlichkeit
  • Vorstellung der empfohlenden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizinez im Unternehmen

Unsere qualifizierten Energieberater verfügen neben fundierten theoretischen und praktischen Kenntnissen über viel Erfahrung aus mehr als 50 geförderten Mittelstandsberatungen der BAFA (früher Energieeffizienzberatungen der KfW). Objektivität und der vertrauliche Umgang mit Ihren Daten ist bei uns selbstverständlich.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann kontaktieren Sie uns bitte. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.